Handwaschpaste
•	Die Kombination von feinem Weichholzmehl und Tensiden sorgt in Kombination mit Hautpflegestoffen für eine hautschonende, aber kräftige Reinigung
•	Seifenfrei
•	Tenside biologisch abbaubar
•	Dermatologisch getestet
•	Sandfrei, verstopft keine Abflüsse
•	Wirksam gegen mittlere bis starke Verschmutzungen, auch gegen wasserunlösliche Berufsstoffe auf Fett und Pigmentbasis
•	pH-Wert: 4,5–5,0 (hautneutral)
                        
                            | Eigenschaften | 
                        
                        | Inhalt: | 10 l l | 
                    
                
                    Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
                    
                        Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
                        folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
                    
                    
                    
                        - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
 
                        - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
                            Endverbrauchern als Abfall anfallen,
 
                        - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
                            Systembeteiligung nicht möglich ist, und
 
                        - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
 
                        - Mehrwegverpackungen.
 
                    
                    
                    
                        Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
                        unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
                        Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
                        Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
                        europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
                    
                    
                        Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
                        dessen
                        unmittelbaren Nähe abgeben.
                    
                    
                        Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
                        Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
                        Abs. 5
                        eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
                        unmittelbarer
                        Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
                        Annahmestelle
                        erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
                        und
                        zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
                    
                    
                        Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.