Baustellen- und Ladungssicherung

Schutz gewährleisten, Risiken minimieren 

Das Unfallgeschehen in der Bauwirtschaft ist auf einem hohen Niveau. Wie lässt sich die Sicherheit auf Baustellen erhöhen? Bei der Erreichung dieses Ziels spielt neben der Arbeitsschutz-Ausrüstung und der ordnungsgemäßen Verwendung von Elektrowerkzeugen, Handwerkzeugen und sonstigen Maschinen allen voran die professionelle Baustellensicherung eine entscheidende Rolle.

Wie muss eine Baustelle abgesichert sein? 

Maßnahmen zur Baustellenabsicherung dienen nicht nur dem Schutz vor unerlaubtem Betreten, sondern sollen auch Vandalismus oder Diebstahl von Baustellenbedarf effektiv verhindern. Folgende Materialien und Geräte zählen bei der Baustellenabsperrung zur Grundausstattung: 
 
  • Bauzäune 
Der Bauzaun trennt die Baustelle räumlich vom umliegenden Gelände. Ein qualitativ hochwertiger Bauzaun zeichnet sich insbesondere durch einen robusten Stand aus.  
 
  • Absperrbänder  
Bei weitläufigen Baustellen und zur optischen Abtrennung zwischen dem Baubereich und öffentlichen Verkehrswegen kann es erforderlich sein, Absperrmaterial wie Absperrbänder und Folien zu nutzen. Warn- und Hinweisbänder, Warnflaggen und Warnleuchten sorgen für zusätzliche Aufmerksamkeit in gefahrenträchtigen Bereichen. 
 
  • Verkehrszeichen und Schilder 
In einem weiteren Schritt sind an verschiedenen Stellen Warnhinweise anzubringen. Das Baustellenschild „Betreten verboten“ zählt wohl zu den bekanntesten Beispielen.  
 

Das muss bei der Verkehrssicherung von Baustellen beachtet werden 

 
Die Verkehrssicherung von Baustellen dient zwei Zwecken: Einerseits sind Verkehrsteilnehmer vor möglichen Gefahren in Zusammenhang mit den Bauarbeiten zu schützen. Andererseits sollen auch die Bauarbeiter selbst Schutz vor dem fließenden Verkehr erfahren. Dementsprechend ist allen Beteiligten ausreichend Platz einzuräumen. Die große Herausforderung gerade in engen Innenstädten: Trotz notwendiger Maßnahmen zur Baustellensicherung sollte der Straßenverkehr möglichst wenig behindert werden.  
 

Instandhaltung der Baustellensicherung 

 
Abnutzungserscheinungen und Witterungseinflüsse können dazu führen, dass die Elemente der Baustellensicherung im Laufe der Zeit ihren ordnungsgemäßen Zustand verlieren. Zur Gewährleistung von Schutz und Sicherheit auf der Baustelle ist eine regelmäßige Überprüfung unumgänglich.  
 

Ladungssicherung: Sicher von A nach B 

 
Nicht nur auf der Baustelle selbst tragen präventive Maßnahmen dazu bei, Risiken zu minimieren. Das gilt auch für den Transport der benötigten Materialien zum Ort des Geschehens. Ladungsteile, die während der Fahrt vom Lkw oder Transporter stürzen, können zu Behinderungen auf den Straßen führen und im schlimmsten Fall schwere Unfälle auslösen. Neben einem Ladungssicherungsnetz, der Antirutschmatte oder Spanngummis sollten Zurrgurte in verschiedenen Längen und Stärken immer mit an Bord sein.  
 

Arten der Ladungssicherung

 
Vor jedem Transport planen der Verlader und der Fahrer, wie die Ladung gesichert sein muss, um Zwischenfälle zu verhindern. Auf Grundlage dieser Überlegungen wird aus den verschiedenen Arten zur „Ladungssicherung LKW“ oder „Ladungssicherung Transporter“ die passende Lösung gewählt. In der Regel wird dabei zwischen der kraftschlüssigen und formschlüssigen Ladungssicherung unterschieden. In beiden Fällen sind Spanngurte, Zurrgurte und Airlineschienen zentrale Hilfsmittel. Unser Tipp: Um einen festgezurrten Spanngurt lösen zu können, ist die richtige Technik erforderlich. Damit das Transportgut auf der Baustelle zügig abgeladen werden kann, sollten sich neue Mitarbeiter schon im Vorfeld mit der Funktionsweise von Spanngurten auseinandersetzen.  
 

Gesetzliche Vorgaben der Ladungssicherung 

 
Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten? In der Straßenverkehrsordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ladung so zu sichern ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung an Ort und Stelle bleibt. „Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten“, heißt es in § 22 wörtlich. Weiterhin regelt die Straßenverkehrsordnung unter anderem, dass die Sicht des Fahrers durch die Ladung nicht eingeschränkt sein darf.